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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der
Bytes Solutions.1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen
von Bytes Solutionsbedürfen der Schriftform.

1.4 Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Der Anbieter weist seine Kunden schriftlich oder via Email bei Beginn der Frist besonders darauf hin, daß die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht.

2. Angebot und Vertragsschluß

2.1 Angebote von Bytes Solutions sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Umfang der von Bytes Solutions zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen gelten in nachstehender Reihenfolge die Vertriebspartnervereinbarung, die Einzellizenzbedingungen für Bytes Solutions Software, der Softwaresupportvertrag und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.3Bytes Solutions behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.

3. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang

3.1 Wenn der Kunde Kaufmann ist, ist er verpflichtet,Software, Hardware, oder sonstige Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler Bytes Solutions unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

3.2 Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum von Bytes Solutions. Bytes Solutions behält sich vor, Software so auszurüsten, daß die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.

3.3 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich.

3.4 Beratungen und Produktinformationsgespräche während des Vertragsabschlusses dienen allein der Kundeninformation und enthalten keine Zusicherungen im Sinne des Gewährleistungsrechtes. Bei Standardsoftware besteht kein Anspruch auf Fehlerbehebung am konkret gelieferten Programm. Wir haben das Recht auf sofortigen Umtausch des Programms.

4. Lieferfrist

4.1 Von Bytes Solutions angegebene Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich. Für den Fall, daß der vereinbarte Liefertermin von Bytes Solutions um mehr als 6 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, Bytes Solutions eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen und im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

4.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von Bytes Solutions nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluß sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei Bytes Solutions, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.

4.4 Lieferbedingungen für das Ausland

4.4.1 Anfallende Überweisungskosten sind vom Kunden zu tragen.

4.4.2 Mehrwertsteuerfreie Rechnungen sind bei Bestellung anzuzeigen und erfordern die Angabe der Umsatzsteueridentnummer. Nachträgliche Änderungen der Rechnung sind kostenfrei nicht möglich.

5. Preise

5.1 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.

5.2 Bytes Solutions ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

6. Zahlung

6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Dienst und Supportleistungen ohne Abzug nach 7 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Bytes Solutions berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. ab 01.01.1999 dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder Bytes Solutions einen höheren Schaden nachweist.

6.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von Bytes Solutions verrechnen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, darf er Zurückbehaltungsrechte (§ 273 BGB) nur wegen von Bytes Solutions anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden geltend machen.

6.3 Schuldet der Kunde Bytes Solutions mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird – sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.

7. Annahmeverzug des Kunden

7.1 Kommt ein Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist Bytes Solutions nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt Bytes Solutions Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder Bytes Solutions einen höheren Schaden nachweist.

8. Gefahrübergang; Abnahme von Leistungen, Gewährleistung; Nachbesserung bei Dienstleistungen

8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

8.3 Dem Kunden ist bekannt, daß Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und wegen ihrer hohen Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Bytes Solutions macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.

8.5 Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an der Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch.

8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Bytes Solutions behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Bytes Solutions in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.

9.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für Bytes Solutions zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluß dieser Vereinbarung an Bytes Solutions ab. Bytes Solutions nimmt die Abtretung an.

9.3 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an Bytes Solutions. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von Bytes Solutions hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. Bytes Solutions ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen.

9.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist Bytes Solutions berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Bytes Solutions ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.

9.5 Bei einem Rücknahmerecht von Bytes Solutions gemäß vorstehendem Absatz ist Bytes Solutions berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von Bytes Solutions den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.

9.6 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag

9.7 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

10. Umfang der Rechtseinräumung bei Lieferung von Standardsoftware

10.1 Die auf den Programmträgern oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird mit der Veräußerung eines Programmträgers ein einfaches Nutzungsrecht an dem Programm eingeräumt, das neben den gesetzlichen insbesondere folgenden Beschränkungen unterliegt: Das Programm darf zu einem Zeitpunkt immer nur in eine Zentraleinheit geladen werden. Soweit kein technischer Kopierschutz entgegensteht, ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie des Programmträgers zu erstellen. Weitere Vervielfältigungen sind unzulässig. Das Nutzungsrecht berechtigt nicht, das Programm Dritten zu verleihen oder zu vermieten. Es darf auch nicht Gegenstand von Rechtsgeschäften sein, die zu einem vergleichbaren wirtschaftlichen Ergebnis führen, wie z. B. Verkauf mit Rückkaufoption. Eine Bearbeitung der Programme ist unzulässig.

11. Haftung

11.1 Bytes Solutions haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

11.2 Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten Bytes Solutions, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden.

11.3 Die Höchsthaftung für jegliche Schadensansprüche, die der Kunde oder eine andere Person im Auftrag des Kunden erheben, kann in keinem Fall den Kaufpreis, den der Kunde für unser Produkt bezahlt hat überschreiten.

11.4 Bytes Solutions haftet unter keinen Umständen für jegliche direkte, indirekte, zufällige, gleichzeitige, über den verursachten Schaden hinausgehende, mittelbare oder spezielle Schäden oder Verluste, einschließlich Nutzungsverlust, Gewinnverlust, Kunden- oder Ersparnisverlust, Verlust von Daten und Dateien oder vom Benutzer gespeicherten Programmen, die durch unsere Software entstehen.

11.5 Bytes Solutions haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Vertragspflichten.

11.6 Bytes Solutions haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können.

11.7 Die Regelungen dieser Ziffer 12 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Bytes Solutions.

11.8 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

11.9 Veröffentlichte Inhalte

11.9.1 Der Kunde stellt uns von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Eine Nutzung für Erotikangebote und ähnliche Inhalte ist unzulässig. Der Kunde erklärt sich daher bereits jetzt damit einverstanden, daß wir berechtigt sind, den Zugriff für den Fall zu sperren, daß Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente bzw. Programme ist. Für den Fall, daß der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, sind wir berechtigt, sofort den Zugriff zum gesamten Angebot zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder der USA verstoßen könnten. Dem Kunden ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sobald dieser erbracht ist, wird das Angebot wieder freigeschaltet.

11.10 Für Störungen innerhalb des Internet oder beim Zugang dazu können wir keine Haftung übernehmen.

12. Schutzrechte Dritter

12.1 Der Kunde verpflichtet sich, Bytes Solutions von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Bytes Solutions Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Bytes Solutions auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. Bytes Solutions ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Software-Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

13. Abtretbarkeit von Ansprüchen

13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Bytes Solutions geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit Bytes Solutions geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von Bytes Solutions ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

14. Ermächtigung zur Nutzung von Kundendaten

14.1 Der Kunde ermächtigt Bytes Solutions, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

14.2 Der  Kunde  erklärt  sich  damit  einverstanden,  dass Bytes solutions bei  Bedarf  das  Logo  bzw. sonstige Bild und Textvorlagen des Kunden als Referenz auf seiner Website bzw. in sonstigen Werbemitteln verwenden darf.

15. Schlußbestimmungen

15.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

15.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).

15.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von Bytes Solutions ist Dortmund.

15.4 Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Dortmund vereinbart.